Jagdbezirke des Ennepe-Ruhr-Kreises
Im Rahmen des § 4 BJagdG zeigt dieser Datensatz die Jagdbezirke innerhalb des Ennepe-Ruhr-Kreises. Diese werden in Eigenjagdbezirke und Gemeinschaftliche Jagdbezirke gem. §7 und § 8 des BJagdG untergliedert. Der Datensatz ist wegen der fortwährenden Digitalisierung nicht abschließend.
Simple
- Date (Creation)
- 2024-02-26
- Status
- On going
- Maintenance and update frequency
- Daily
- Theme
-
-
Jagdbezirk
-
Jagdbezirke
-
Jagd
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Jagdrevier
-
Ennepe-Ruhr-Kreis
-
- Keywords
-
-
opendata
-
- Access constraints
- Other restrictions
- Use constraints
- Other restrictions
- Other constraints
-
Nutzungsbedingungen: Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0
- Other constraints
-
{"id":"dl-de-zero-2.0", "name": "Datenlizenz Deutschland Zero 2.0", "url": " https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0", "quelle": "Quelle: ©"}
- Other constraints
-
Es handelt sich bei dem Datensatz um keinen amtlichen Nachweis. Somit übernimmt der Herausgeber keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der veröffentlichten Datensätze.
- Spatial representation type
- Vector
- Spatial representation type
- Grid
- Metadata language
- Deutsch
- Character set
- UTF8
- Topic category
-
- Environment
- Unique resource identifier
- EPSG:25832
- Distribution format
-
-
WFS
(
)
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WMS
(
)
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WFS
(
)
- OnLine resource
- jagdbezirke_erk ( OGC:WMS )
- OnLine resource
- jagdbezirke_erk ( OGC:WFS )
- OnLine resource
-
Kartenanwendung - Masterportal
(
WWW:LINK-1.0-http--link
)
Dies ist eine Karteanwendung die die Jagdbezirke des Ennepe-Ruhr-Kreises darstellt und abfragbar macht.
- OnLine resource
- ESRI Shapefile - Jagdbezirke ( WWW:DOWNLOAD-1.0-http--download )
- OnLine resource
- GeoJSON - Jagdbezirke ( WWW:DOWNLOAD-1.0-http--download )
- Hierarchy level
- Dataset
- Statement
-
Die Daten der Jagdbezirke des Ennepe-Ruhr-Kreises wurden von der Unteren Jagd- und Fischereibehörde gemäß des BJagdG erfasst. Die Daten dienen insbesondere zur sofortigen Einleitung von Maßnahmen bei Wildunfällen. Die Jagdausübungsberechtigten beseitigen in der Regel verunfalltes Wild. Die Kontaktaufnahme erfolgt regelmäßig durch die Kreispolizeibehörde. Einerseits besteht das Aneignungsrecht des Jagdausübungsberechtigten aus § 1 BJagdG. Andererseits besteht nach § 22a BJagdG, § 28a LJG-NRW i.V.m. § 1 TierSchG die Verpflichtung verletztes Wild, unverzüglich von seinen Schmerzen oder Leiden zu erlösen. Dies erfolgt durch eine sachkundige Inaugenscheinnahme und ggf. tierschutzkonforme Tötung durch den Jagdausübungsberechtigten. Ebenso ist nach § 28a Abs. 2 LJG-NRW derjenige, der ein Fahrzueg führt und damit Schalenwild (Rot-, Dam-, Reh-, Elch-, Muffel-, Gems-, Stein- und Schwarzwild) verletzt oder getötet hat, verpflichtet, dies unverzüglich bei einer Polizeidienststelle anzuzeigen. Für jeden Jagdbezirk haben daher die Jagdausübungsberechtigten der zuständigen Polizeidienststelle mindestens eine zur Jagd befugte Person zu benennen.
- Description
-
Die Daten wurden erfasst und werden kontinuierlich bei Bedarf aktualisiert.
- Hierarchy level
- Service
- File identifier
- 745fabbb-e6ee-46c6-b55b-6d57e275e358 XML
- Metadata language
- Deutsch
- Character set
- UTF8
- Hierarchy level
- Dataset
- Hierarchy level
- Service
- Date stamp
- 2024-11-28T11:24:45
- Metadata standard name
-
ISO 19115:2003/19139
- Metadata standard version
-
1.0