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    Bereitgestellt werden die Streckenverläufe des Regionalen Radwegenetzes und deren Umsetzungspriorität. Dargestellt wird der „Radwegebedarfsplan 2019“ für ein regionales Alltagsradwegenetz in der Metropole Ruhr, kategorisiert nach Radschellverbindungen, Radhauptverbindungen und Radverbindungen und die Umsetzungspriorität der Verbindungen, gemäß politischem Beschluss der Verbandsversammlung des Regionalverband Ruhr (Drucksache 14/0568). Die Daten stellen eine Planungsgrundlage dar. An vielen Stellen existieren die dargestellten Strecken noch nicht oder in einem geringeren Ausbaustandard. Der Streckenverlauf kann sich wegen der laufenden Abstimmungen noch ändern. Da es sich um einen Bedarfsplan handelt, sind mit der dargestellten Führung keine konkreten Planungen verbunden.

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    Bereitgestellt werden die Streckenverläufe des Regionalen Radwegenetzes und deren Umsetzungspriorität. Dargestellt wird der „Radwegebedarfsplan 2019“ für ein regionales Alltagsradwegenetz in der Metropole Ruhr, kategorisiert nach Radschellverbindungen, Radhauptverbindungen und Radverbindungen und die Umsetzungspriorität der Verbindungen, gemäß politischem Beschluss der Verbandsversammlung des Regionalverband Ruhr (Drucksache 14/0568). Die Daten stellen eine Planungsgrundlage dar. An vielen Stellen existieren die dargestellten Strecken noch nicht oder in einem geringeren Ausbaustandard. Der Streckenverlauf kann sich wegen der laufenden Abstimmungen noch ändern. Da es sich um einen Bedarfsplan handelt, sind mit der dargestellten Führung keine konkreten Planungen verbunden.

  • Radwegenetz (komplett) des Radroutenspeichers

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    Überschwemmungsgebiete zählen laut LEP-Erlass Erneuerbare Energien (28. Dezember 2022 - 3.2.2. Vereinbarkeit mit Nutz- und Schutzfunktionen) zu den Bereichen, in denen die Errichtung von Freiflächen-Solarenergieanlagen i.d.R. nicht mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt, durchflossen bzw. für die Hochwasserrückhaltung beansprucht werden. Dazu zählen insbesondere auch Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern. Berechnungsgrundlage ist dabei bundeseinheitlich ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gehört zu den strategischen Vorsorgemaßnahmen im Hochwasserschutz mit unmittelbaren planungsrechtlichen Auswirkungen, wie z.B. Restriktionen bei der Ausweisung oder Erweiterung kommunaler Baugebiete. <a href="https://hilfe.geoportal.ruhr/energyfis/photovoltaik/tabu/tabu_ueberschwemmung.html" target="_blank">Link zum Handbuch</a>

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    Im Rahmen der regionalen Biodiversitätsstrategie identifizierte Industrienaturflächen mit Bedeutung für die Biodiversität, den Biotopverbund und die Umweltbildung. Stand: 21.12.2023

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    Bereitgestellt werden die Streckenverläufe des Regionalen Radwegenetzes und deren Umsetzungspriorität. Dargestellt wird der „Radwegebedarfsplan 2019“ für ein regionales Alltagsradwegenetz in der Metropole Ruhr, kategorisiert nach Radschellverbindungen, Radhauptverbindungen und Radverbindungen und die Umsetzungspriorität der Verbindungen, gemäß politischem Beschluss der Verbandsversammlung des Regionalverband Ruhr (Drucksache 14/0568). Die Daten stellen eine Planungsgrundlage dar. An vielen Stellen existieren die dargestellten Strecken noch nicht oder in einem geringeren Ausbaustandard. Der Streckenverlauf kann sich wegen der laufenden Abstimmungen noch ändern. Da es sich um einen Bedarfsplan handelt, sind mit der dargestellten Führung keine konkreten Planungen verbunden.

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    Dargestellt werden Agrarflächen mit Nutzpflanzenanbau auf Ackerflächen (Ackerfutter, Eiweißpflanzen, Energiepflanzen, Gemüse, Getreide, Hackfrüchte, Küchenkräuter, Ölsaaten), Dauerkulturen und Dauergrünland außerhalb von Mooren, Naturschutzgebieten und gesetzlich geschützter Biotope, sowie schützenswerter Biotoptypen in der Metropole Ruhr. Alle Dauergrünlandflächen liegen außerhalb von Natura 2000-Gebieten (FFH- und VSG-Flächen). <a href="https://hilfe.geoportal.ruhr/energyfis/photovoltaik/gunst/gunst_solar_agri.html" target="_blank">Link zum Handbuch</a>

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    Datenquelle: Flächennutzungskartierung (fließende Gewässer, Kanäle und Häfen, Seen und Teiche) Flächennutzungkartierung 2018 / 2019 des RVR/ Referat Geoinformation und Raumbeobachtung/ Auszug vom 2021-02-11 <a href="https://hilfe.geoportal.ruhr/energyfis/photovoltaik/tabu/tabu_gewaesser.html" target="_blank">Link zum Handbuch</a>

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    Zum Schutz von Mooren und Feuchtgebieten sollte die Errichtung von FF-PV-Anlagen innerhalb von intakten Moorflächen aus naturschutzfachlicher Hinsicht unterbleiben. Durch den neuen § 3 Nummer 34a (EEG 2023) wird der Begriff „Moorboden“ für die Zwecke des EEG 2023 definiert. Unter diesen Begriff fällt Boden, der die Voraussetzungen des § 11 Absatz 2 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAP-KondV) erfüllt und der Erstellung der Gebietskulisse nach § 11 Absatz 3 GAP-KondV zugrunde gelegt werden kann. Es wird damit keine verbindliche Flächenkulisse durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgegeben, sondern die Einordnung einer Fläche als Moorboden ergibt sich im Einzelfall unter Anwendung der in Bezug genommenen Kriterien und Klassifizierungen der GAP-Konditionalitäten-Verordnung. <a href="https://hilfe.geoportal.ruhr/energyfis/photovoltaik/tabu/tabu_moore.html" target="_blank">Link zum Handbuch</a>

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    Tabuflächen mit Landbedeckung holzige Vegetation außerhalb von Gebäudeflächen und Grün-/Freiflächen im hausnahen Bereich sowie Wald <a href="https://hilfe.geoportal.ruhr/energyfis/photovoltaik/tabu/tabu_holz_vegetation.html" target="_blank">Link zum Handbuch</a>