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2024

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  • Dargestellt sind die Grenzen der Bebauungsplangebiete. Die Attributtabelle enthält Angaben zum Stand der Verfahren zur Aufstellung.

  • Categories  

    Anteil der kinderreichen Haushalte an allen Haushalten mit Kindern oder Jugendlichen.

  • Categories  

    Anteil der Haushalte, in denen mindestens eine Person im Seniorenalter lebt.

  • Categories  

    Anteil der Kinder und Jugendlichen (unter 18 Jahre) an der Gesamtbevölkerung. Die Ergebnisse zeigen auf, wie der Anteil der Kinder und Jugendlichen ausgeprägt ist.

  • Categories  

    Gesamtanzahl der Einwohnerinnen und Einwohner.

  • Der Datensatz enthält Informationen über die Standorte von Kliniken in der Stadt Hamm sowie deren Schwerpunkte.

  • Der Datensatz enthält Informationen über die Standorte von Kliniken in der Stadt Hamm sowie deren Schwerpunkte.

  • Categories  

    Anteil der Haushalte, in denen Personen alleine leben.

  • Categories  

    Anzahl der Haushalte, in denen Personen im Seniorenalter alleine leben.

  • Unter dem Titel "Essbare Stadt" verbirgt sich eine weltweite Bewegung, die in Europa ihren Anfang in Andernach nahm. Dabei geht es darum, dass im öffentlichen Raum und frei zugänglich für alle Bürgerinnen und Bürger Obst und Gemüse angebaut wird. Also Gemüse- statt Rosenbeete im Park bzw. Apfel- und Birnbäume entlang einer Straße statt Ahorn oder Buche. Doch bereits im Bestand gibt es viele Obstbäume und -sträucher auf öffentlichem Grund. Die meisten Menschen, die sich zumindest hin und wieder in der Natur bewegen, kennen in ihrem Umfeld die Brombeerhecken, Wacholdersträucher oder auch den einen oder anderen „wilden“ Kirschbaum, an dem man sich bedienen kann. Die Stadt Hamm möchte aber nun ihr Angebot rund um heimische Obst- und Fruchtgehölze ausbauen, verstärkt über vorhandene Standorte informieren und bei anstehenden Baumpflanzungen stets bemüht sein, auch fruchttragenden Baumarten zu pflanzen, sofern die die jeweiligen Standortbedingungen zulassen. Darüber hinaus sollen an verschiedenen Orten in der Stadt Hamm Streuobstwiesen neu angelegt bzw. einzelne Obstbäume neu gepflanzt werden – auch im Sinne des Waldentwicklungskonzeptes der Stadt. Pflücken ausdrücklich erlaubt!