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Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit Alleinerziehenden. Die Mitglieder sind im SGB-II-Bezug und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen.
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Gesamtanzahl der Seniorinnen und Senioren (65 Jahre und älter). Diese Gruppe ist geprägt von persönlichen und gesellschaftlichen Ressourcen. Einsamkeit und abnehmende Selbständigkeit können dagegen auch eine Rolle spielen.
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Anteil der der Personen, die Leistungen nach dem SGB XII außerhalb der Regelaltersgrenze beziehen, an allen Personen dieser Altersklasse. Der Anteil lässt Rückschlüsse auf die Ausprägung der Altersarmut zu.
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Anteil der Seniorinnen und Senioren (65 Jahre und älter) mit Migrationshintergrund an allen Seniorinnen und Senioren. Migrationshintergrund: erste und/oder zweite Staatsangehörigkeit nicht deutsch. Es werden somit auch Ausländer/innen zugeordnet.
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Anteil der Beziehenden von Mindestsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung. Die zusammengefassten Leistungen der Mindestsicherungen ergeben sich aus dem SGB II, XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz.
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Gesamtanzahl der Haushalte, in denen nur ein Elternteil lebt.
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Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und mindestens einem Kind oder Jugendlichen. Die Mitglieder sind im SGB-II-Bezug und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen.
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Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit Alleinerziehenden. Die Mitglieder sind im SGB-II-Bezug und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen.
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Anteil der SGB-II-Leistungsberechtigten im fortgeschrittenen erwerbsfähigen Alter an allen Personen dieser Altersklasse (hier: 55 bis unter 65 Jahre).
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Anteil der Bedarfsgemeinschaften und mindestens einem Kind oder Jugendlichen. Der Anteil zeigt auf, wie viele Haushalte mit Minderjährigen sich im SGB-II-Bezug befinden und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind.