ESRI Shapefile
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Musterdatensatz für QGIS
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Der Grünflächenentwicklungsplan (GEP) zeigt Entwicklungsmöglichkeiten im Grünbestand auf. Diese werden durch Steckbriefe dargestellt. Dieser Datensatz weist die Steckbriefflächen aus, die für Artenschutzmaßnahmen vorgesehen sind.
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Abgrenzung der jagdbaren Fläche
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Die Daten geben einen Überblick, wo Orte für einen nachhaltigen Alltag im Stadtgebiet von Herne zu finden sind. Sie beinhalten die Themenfelder Lernen & Beratung, Nachhaltiger Einkauf, Nachhaltige Mobilität, Reparieren statt Wegwerfen, Tauschen & Teilen sowie Wasser auffüllen.
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Mit dem Klimafolgenanpassungskonzept wird das Ziel verfolgt, sich vor Ort auf die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels einzustellen. Im Ergebnis soll eine Verbesserung der Anpassungsfähigkeit und der Erhalt der Funktionsfähigkeit städtischer Infrastrukturen sowie der urbanen Lebensqualität erreicht werden. Mit der Ausweisung der Gebiete mit einer Hitzebelastung und einer durchschnittlichen Betroffenheit als Flächen mit Handlungsbedarf sind folgende Zielsetzungen zur Abwägung verbunden: - auch hier gelten die Zielsetzungen aus Zone 1 mit einer etwas geringeren Priorität - Helle Farben für Oberflächen und Hausfassaden verwenden - Entsiegelung von Flächen (z. B. Straßenbankette, Mittelstreifen, Innenhöfe, Stellplätze) - Stärkere Durchgrünung von Industrie- und Gewerbegebieten (Dachbegrünung, Gebäudeumfeld) - Rückhalt und Verdunstung von Regenwasser
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Einbahnstraßen (echte Einbahnstraßen) im Herner Stadtgebiet.
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Als Reaktion auf die zu beobachtenden Verrohungstendenzen in der Gesellschaft hat die Stadt Herne die Kampagne Herne mit Respekt ins Leben gerufen. Die Kampagne wendet sich gegen jegliche Form körperlicher und psychischer Gewalt und will das gesellschaftliche Miteinander in Herne fördern.
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Der Grünflächenentwicklungsplan (GEP) zeigt Entwicklungsmöglichkeiten im Grünbestand auf. Diese werden durch Steckbriefe dargestellt. Dieser Datensatz beinhaltet den Status der Bau- und Grünnutzung einzelner, im GEP 2015 ausgewiesenen Steckbrief- und Grünfflächen.
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Altstandorte nach § 2 Absatz 5 Nr. 2 und Altablagerungen im Sinne von § 2 Abs. 5 Nr. 1[1] des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG).
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Hauptverkehrsstraßen sind Quelle von Lärmemissionen und sowie Abgasen wie Stickoxid und Feinstaub.