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  • Digitale Daten (Baumstandorte) der gesetzlich geschützten Alleen nach § 41 LNatschG NRW (zu § 29 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes) - Alleen in NRW; Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen sind gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von Alleen sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteilige Veränderung führen können, sind verboten. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) führt ein landesweites Kataster der gesetzlich geschützten Alleen. Die geschützten Alleen sind nachrichtlich in den Landschaftsplan sowie in die jeweilige ordnungsbehördliche Verordnung zu übernehmen. Der vorliegende Datenbestand stellt eine Konkretisierung (Baumstandorte) des LANUV-Katasters dar.

  • Flächenhafte Darstellung der Sozialräume bzw. Sozialbezirke. Der Begriff „Sozialraum“ ist ein Synonym für eine räumlich begrenzte Einheit, die aus planerischer Sicht betrachtet wird, ohne dass es ein allgemeingültiges Verständnis darüber gibt. Er stellt eine Verbindung zwischen dem physikalischen Raum (Stadtgebiet) und den Menschen, die darin leben, her. Je nach fachlichem Blickwinkel kommt der sozialen oder räumlichen Perspektive eine größere Bedeutung zu. Den räumlichen Bezugsrahmen in Hamm bildet eine Gliederung des Stadtgebietes in 9 Sozialräume und 27 Wohnbereiche. Basis zur Entwicklung der Sozialräume waren die Baublockgruppen (kleine räumliche Einheiten unterhalb der Wohnbereiche) und die Stadtbezirke. Ein Ziel war es, die häufig verwendeten Begriffe „Hammer Norden“ und „Hammer Westen“ abzubilden

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    Darstellung der zonalen Bodenrichtwerte 2012

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    Einhelhandels- und Leerstandsübersicht, sowie die Darstellung der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Bottrop

  • enthält die Standorte der Wohnhilfeeinrichtungen mit Angabe der Adresse und Art der Einrichtung

  • Die Datei zeigt die Standorte der Sportanlagen mit Angabe des Betreibers und Art der Anlage.

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    Landschaftsplan Bottrop rechtskräftig Karte 1: Entwicklungsziele für die Landschaft gem. § 18 LG NRW Karte 2: Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft gem. §§ 23-29 BNatSchGKarte 3: Karte 3: Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen gem. §§ 24-26 LG Datum Rechtskraft: Dezember 2015

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    ALKIS ist Teil des Geobasisinformationssystems der nordrhein-westfälischen Vermessungsverwaltung. Die Flurkarte ist eine Standardausgabe aus ALKIS. Sie liefert neben dem amtlichen Raumbezug auch den amtlichen Grundstücksbezug im Sinne der Grundbuchordnung. Es handelt sich um eine flächendeckende und blattschnittfreie Darstellung der Geometrie, Lage und Form der Flurstücke und Gebäude mit weiteren Elementen aus den Bereichen Topographie, Nutzungsarten, politische Grenzen, Geländeformen und Vermessungspunkten. Zudem enthält ALKIS die beschreibenden Angaben zum Flurstück, wie z.B. die Flächengröße, Grundbuchbezeichnung und Eigentümerangaben. Der eingebundende Dienst 'ALKIS-Karte' ist aus den Daten des amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) abgeleitet.

  • Mit der kleinräumigen Gliederung werden die Gebäude eines Häuserblocks einem Baublock und die einzelnen Seiten des Häuserblocks einer Baublockseite zugeordnet. Die Datei stellt die Baublöcke dar.

  • Die Datei enthält für das gesamte Stadtgebiet die Höhenwerte in einem 20 m Raster. Die Daten wurden abgeleitet aus den Laserscan-Daten des Landes NRW, erfasst in 2012 durch flugzeuggestütztes Laserscanning.