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Polygonobjekte (Biotoptypen_Polygone.shp) der Biotoptypenkartierung der Stadt Bottrop.
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Der RVR hat in Kooperation mit der Tetraeder.solar GmbH auf Basis der Befliegungsdaten des Landes NRW für die gesamte Region 2017 ein Solardachkataster aufgestellt. siehe: https://www.metropoleruhr.de/regionalverband-ruhr/umwelt-iraum/klima/klimaschutz/startseite-solardachkataster.html Befliegungsgrundlage: 2011
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Hier sehen sie alle Stilllegungsflächen der städtischen Bottroper Friedhöfe
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Flächennutzungskarte des Stadtgebietes Bottrop, 2011, 2014, 2017, 2019, 2022
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Sommerbefliegung 2017 (CIR); Grundlagen: Digitale Orthophotomosaik-Kacheln (4 cm Bodenauflösung, Flughöhe ungefähr Abgrenzung Bottrop-Kirchhellen: 1000m, Bottrop und Essen: 750m), Bildflug mit erhöhter Einzelbildüberdeckung: 80% längs und 70% quer zur usrichtung der Flugstreifen Der Vorteil gegenüber einem „normalen“ Orthophoto besteht darin, dass aus dem Gelände herausragende Objekte wie z.B. Gebäude im Bild nicht verkippt dargestellt werden. So liegt das Dach eines Gebäudes direkt über seinem Grundriss und es entstehen keine sichttoten Räume.
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Grünentwicklungsplan Bottrop-Süd (südl. BAB A2) Auszug aus dem Altlastenkataster aus 68/2 für Erstellung des GREP (1999). Das aktuelle Altlastenkataster befindet sich unter Amt 68/2
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Sommerbefliegung 2017 (RGB); Grundlagen: Digitale Orthophotomosaik-Kacheln (4 cm Bodenauflösung, Flughöhe ungefähr Abgrenzung Bottrop-Kirchhellen: 1000m, Bottrop und Essen: 750m); Bildflug mit erhöhter Einzelbildüberdeckung: 80% längs und 70% quer; zur Ausrichtung der Flugstreifen; Der Vorteil gegenüber einem „normalen“ Orthophoto besteht darin, dass aus dem Gelände herausragende Objekte wie z.B. Gebäude im Bild nicht verkippt dargestellt werden. So liegt das Dach eines Gebäudes direkt über seinem Grundriss und es entstehen keine sichttoten Räume.
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Darstellung von Ausgleichs- und Lasträumen, Luftaustausch. Raumspezifische und lokale Hinweise.
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Landschaftsplan Bottrop rechtskräftig Karte 1: Entwicklungsziele für die Landschaft gem. § 18 LG NRW Karte 2: Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft gem. §§ 23-29 BNatSchGKarte 3: Karte 3: Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen gem. §§ 24-26 LG Datum Rechtskraft: Dezember 2015
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Gem. §16LgNW stellt der Landschaftsplan die örtlichen Erfordernisse zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar und setzt Maßnahmen zur Verwirklichung rechtsverbindlich fest. Geltungsbereich von 1992-2015