Regionalverband Ruhr
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Überschwemmungsgebiete zählen laut LEP-Erlass Erneuerbare Energien (28. Dezember 2022 - 3.2.2. Vereinbarkeit mit Nutz- und Schutzfunktionen) zu den Bereichen, in denen die Errichtung von Freiflächen-Solarenergieanlagen i.d.R. nicht mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt, durchflossen bzw. für die Hochwasserrückhaltung beansprucht werden. Dazu zählen insbesondere auch Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern. Berechnungsgrundlage ist dabei bundeseinheitlich ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gehört zu den strategischen Vorsorgemaßnahmen im Hochwasserschutz mit unmittelbaren planungsrechtlichen Auswirkungen, wie z.B. Restriktionen bei der Ausweisung oder Erweiterung kommunaler Baugebiete.
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Datenquelle: Flächennutzungskartierung (2018/ 2019) (Verkehrsbrachen: stillgelegte Bahnflächen, sowie nicht mehr genutzte Verkehrsflächen). Im Einzelfall ist zu klären, ob die jeweilige Fläche die Bedingungen des EEG für Konversionsflächen aus verkehrlicher Nutzung erfüllt.
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Dargestellt werden Agrarflächen mit Nutzpflanzenanbau auf Ackerflächen (Ackerfutter, Eiweißpflanzen, Energiepflanzen, Gemüse, Getreide, Hackfrüchte, Küchenkräuter, Ölsaaten), Dauerkulturen und Dauergrünland außerhalb von Mooren, Naturschutzgebieten und gesetzlich geschützter Biotope, sowie schützenswerter Biotoptypen in der Metropole Ruhr. Alle Dauergrünlandflächen liegen außerhalb von Natura 2000-Gebieten (FFH- und VSG-Flächen).
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Datenquelle: Flächennutzungskartierung (2022) (Halden, in Schüttung oder Abtragung befindlich, Rekultivierte Halden, auch Teile einer Halde und sonstige Flächen) Im Einzelfall ist zu klären, ob die jeweilige Fläche die Bedingungen des EEG für einen Vergütungsanspruch erfüllt
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Im Rahmen der regionalen Biodiversitätsstrategie identifizierte Industrienaturflächen mit Bedeutung für die Biodiversität, den Biotopverbund und die Umweltbildung. Stand: 21.12.2023
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Datenquelle: Flächennutzungskartierung (fließende Gewässer, Kanäle und Häfen, Seen und Teiche) Flächennutzungkartierung 2018 / 2019 des RVR/ Referat Geoinformation und Raumbeobachtung/ Auszug vom 2021-02-11
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Im Rahmen der regionalen Biodiversitätsstrategie identifizierte Industrienaturflächen mit Bedeutung für die Biodiversität, den Biotopverbund und die Umweltbildung.
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Im Rahmen der regionalen Biodiversitätsstrategie identifizierte Industrienaturflächen mit Bedeutung für die Biodiversität, den Biotopverbund und die Umweltbildung.
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Datenquelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW, Stand November 2020, aus dem System @linfos Lizenzbedingungen (LANUV): http://www.lanuv.nrw.de/landesamt/daten-und-informationsdienste/datennutzung/
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Datenquelle: Flächennutzungskartierung 2022 (Parkplatzflächen, auch in GI-Gebieten und bei Energieversorgern). Im Einzelfall ist zu klären, ob die jeweilige Fläche die Bedingungen des EEG für einen Vergütungsanspruch erfüllt. Mögliche Umsetzung als Solarcarports: Überdachung der Stellplätze inkl. Solarzellen; durch die schattenspendende Wirkung mit einem Synergieeffekt bzgl. Klimaanpassung.