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  • Die Denkmalübersicht der Stadt Bochum enthält alle Baudenkmäler, Bodendenkmäler und Denkmalbereiche, die nach dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) unter Schutz gestellt sind.

  • Für die Durchführung der Wahlen ist das Stadtgebiet in insgesamt 248 Stimmbezirke gegliedert.

  • Für die Durchführung der Wahlen ist das Stadtgebiet in insgesamt 248 Stimmbezirke gegliedert.

  • Die Umweltzone ist ein räumlich abgegrenztes Gebiet, in dem Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuge (Schadstoffgruppen) gelten. Es sind nur die Fahrzeuge in einer Umweltzone zugelassen, die mit einer für diesen Raum gültigen Plakette gekennzeichnet sind.

  • Die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen haben 2005 eine Planungsgemeinschaft gegründet und mit den Vorarbeiten zur Aufstellung eines gemeinsamen regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) begonnen. Das 2007 formal eingeleitete Planverfahren wurde 2009 mit dem Beschluss des Planes und dessen Genehmigung durch das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen abgeschlossen. Am 03.05.2010 ist der erste RFNP in Deutschland in Kraft getreten. Die Besonderheit des Planungsinstruments RFNP besteht darin, dass der Plan gleichzeitig die Funktion eines Regionalplans und eines gemeinsamen Flächennutzungsplans übernimmt.

  • Die Karte der Altablagerungen und Altstandorte bildet punktuell die Lage der einzelnen Flächen im Stadtgebiet nachrichtlich (Darstellung als Symbol) ab. Die Flächen sind differenziert nach Ablagerungen (Verfüllungen und Aufhaldungen, ehemaligen Bergbauanlagen, Industriebetrieben, Gasometern, Kläranlagen und Sonstigem).

  • Die Stadt Bochum pflegt und schützt ihre Bäume. Aber auch städtische Bäume müssen gefällt werden, wenn sie wegen Überalterung, Krankheit oder Sturmschäden nicht mehr verkehrssicher sind und eine Gefährdung darstellen. Ebenso können Bauvorhaben eine Fällung notwendig machen. Zudem werden jährlich etliche Ersatz- und Neupflanzungen von Bäumen auf städtischen Flächen durchgeführt. Diese Maßnahmen können - mit Ausnahme der Sturmschadenbeseitigung - im Baumfäll- und Baumpflanzkataster der Stadt Bochum eingesehen werden.

  • Die Flurstücke im Eigentum der Stadt Bochum werden regelmäßig aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) generiert. Die Eigentumsflächen basieren auf dem ALKIS-Datenbestand der Stadt Bochum. Das ist auch der Grund dafür, dass die Flächenangaben nur für das Stadtgebiet Bochum erfolgen.

  • Für die Durchführung dieser Wahl ist das Stadtgebiet in insgesamt 186 Stimmbezirke gegliedert.

  • Die Bebauungsplanübersicht zeigt die Umringe aller rechtskräftigen Bebauungspläne, die Veränderungssperren, die Aufstellungsbeschlüsse sowie die Sonstigen Satzungen. Hinterlegt sind Links zu den Bebauungsplänen und den Begründungen im PDF Format.